Ballermann in der Gießener Wieseckaue?

1.6.2015
Stellungnahme der Bürgerinitiative "Wieseckaue"
Martina Lennartz

Die Wieseckaue wurde im April vom Förderverein Landesgartenschau eigenmächtig in "Stadtpark Wieseckaue" umbenannt (für eine offizielle Namensvergabe bedarf es eines Parlamentsbeschlusses! –dieser ist nicht vorhanden). Einzige Legitimation war eine Umfrage in der Gießener Allgemeinen Zeitung, wo sich von weniger als 400 teilnehmenden Personen gerade einmal 86 Personen!!! Für die Umbenennung aussprachen.
Und der Gießener Magistrat in Person von Frau OB Grabe-Bolz und Bürgermeisterin Weigel-Greilich unterstützten dies noch, indem sie das "Stadtpark"-Fest und die symbolische Taufe durch ihre Anwesenheit aufwerteten.

Dieses Fest, welches ohne Rücksicht auf die aktuelle Brutperiode der teils geschützten Wasservogel-Population inmitten des Landschaftsschutzgebietes durchgeführt wurde, sorgte für besonderes Aufsehen in Form der schallenden Blasmusik, welche nicht nur über die Brutplätze tönte, sondern sich bis weit in die Stadt hinein fortsetzte. All dies geschah ohne die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen (nach Aussage von Frau BM Weigel-Greilich ein Versehen!).

Das "Stadtpark"-Fest war jedoch lediglich der Auftakt einer Vielzahl weiterer Events, die sich nun in den nächsten Monaten dort etablieren sollen. Nach dem Landesturnfest im Mai erwarten uns weitere vom Förderverein Landesgartenschau veranlasste Happenings in Form von Sommer- und Herbstfest!
Sämtliche Veranstaltungen in diesem Landschaftsschutzgebiet hätten nur mit einer Ausnahmeregelung durchgeführt werden dürfen: das Abhalten von Versammlungen, Musik-, Sport- oder Grillfesten im Außenbereich außerhalb der zugelassenen Einrichtungen; das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder sonstigen transportablen Anlagen einschließlich fahrbarer Verkaufsstände außerhalb der dafür zugelassenen Plätze; das Fahren mit oder das Parken von Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb der für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr zugelassenen Wege, Straßen- oder Plätze sind nach der Schutzgebietsverordnung nicht gestattet.

Will die Stadt aus dem Landschaftsschutzgebiet nun einen Eventpark machen?

Die BI hat nichts gegen schöne Feste in Gießen einzuwenden. Allerdings wird erwartet, dass der Magistrat bestehende Verordnungen einhält und die sich daraus ergebenden Beschränkungen auch durchgesetzt werden.

Sukzessive werden die letzten Grünflächen in Gießen vernichtet, weichen Beton und Steinen (importiert aus China!) und als Krönung soll nun dem Landschaftsschutzgebiets ein Status entzogen werden, damit obengenannte Regelungen nicht mehr greifen können?

Das vorjährige "Landesgartenschau Gelände" galt über lange Jahre als Naherholungsgebiet, in dem sich Flora und Fauna frei entfalten durften. Es ist immer noch ein Landschaftsschutzgebiet, dessen Schutz- und Nutzungsansprüche innerhalb der Grenzen des LSGs gewahrt werden müssen!

Eine kürzlich von der Gießener Allgemeinen Zeitung veranlasste Umfrage, an der sich mehr als 2.300 Leserinnen und Leser beteiligten, stellte folgende Frage:

„Gießen hat jetzt am neuen Teich eine große Strandbar. Wie finden Sie das?"

So entschieden sich die Teilnehmer für die vorgegebenen Antworten:

30% Super. Sowas gehört einfach zu einer Uni-Stadt. Man sieht sich.
64% Also nee. Ich brauche keinen Remmidemmi beim Spazierengehen.
6% Wenn ich ans Wasser will, gehe ich an die Lahn."

Dies macht deutlich, dass sich die Mehrheit nach der Rückkehr zum Naherholungsgebiet sehnt und sicher keinen "Ballermann in der Wieseckaue" wünscht. Diese Ergebnisse werden natürlich nicht in der Zeitung veröffentlicht, weil sie dem gewünschten Resultat widersprechen. Auch dies ein Beleg dafür, wie man still und heimlich das Landschaftsschutzgebiet zerstören möchte und ein weiterer Beleg für die "umfassende Bürgerbeteiligung"?

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